| Beitragsordnung des Roßweiner Sportvereins e.V. Gültig ab: 01.07.2026 | ||
| Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung in folgender Höhe erhoben: | ||
| Monatsbeiträge | ||
| Kinder und Jugendliche | Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne eigenes Einkommen | 10,00 € |
| Erwachsene | Aktive Mitglieder mit Wettkampfbetrieb | 15,00 € |
| Aktive Mitglieder ohne Wettkampfbetrieb | 12,00 € | |
| Übungsleiter und Funktionäre | 9,00 € | |
| Rentner, Studenten | 11,00 € | |
| Passive Mitglieder | Passive Mitglieder (keine Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb) | 6,00 € |
| Für Familien gelten folgende Beitragsermäßigungen | ||
| 1. Mitglied | voller Beitrag | |
| 2. Mitglied | voller Beitrag | |
| 3. Mitglied | halber Beitrag | |
| ab dem 4. Mitglied | beitragsfrei | |
| Voraussetzung für die Gewährung des Familienrabatts ist die Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt. | ||
| Aufnahmegebühren | ||
| Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben: | ||
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 5,00 € | |
| Erwachsene | 10,00 € | |
| Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. | ||
| Fälligkeit der Beiträge | ||
| Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Der Beitragseinzug erfolgt vierteljährlich zu folgenden Terminen: 15.Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober | ||
| Schlussbestimmungen | ||
| Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
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| Roßwein, 29.05.2026 | ||
lt. Finanzordnung § 8 Abs. 8.2 der Finanzordnung können in den Abteilungen Sonderbeiträge
zur Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes kassiert werden.
Hinweis:
Die Rechte eines Mitgliedes ruhen, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden konnte.
Aufnahmeantrag für den RSV im PDF und Word Format Ab 01.01.2023 darf nur noch dieser Aufnahmeantrag benutzt werden zum runterladen den Link anklicken
| Kontodaten des Vereins | |
| Roßweiner Sportverein e.V. Kreissparkasse Roßwein IBAN DE7786 0554 6200 3603 0023 BIC SOLADES1DLN |
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| Austritt oder Ausschluß | |
| § 7 Beendigung der Mitgliedschaft | |
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 2. Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein kann nur durch schriftliche Mitteilung an die entsprechende Abteilung oder die Geschäftsstelle zwei Wochen vor Ende eines Quartals erklärt werden. 3. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Antrag einer Abteilung oder vom Vorstand selbst beschlossen werden, wenn das Mitglied: – In schwerwiegender Weise oder wiederholt die Bestimmungen der Satzung der Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt. – Die Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt. – Mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. – Bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins. 4. Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem betroffenen mittels Brief gegen Einschreiben bekannt zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht an die Mitgliederversammlung zu. 5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. 6. Eigentum des Vereins ist bei Beendigung der Mitgliedschaft an den Verein zurückzugeben oder es ist eine angemessene Entschädigung für abhanden gekommenes Vereinseigentum zu zahlen. 7. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den RSV keinen Anspruch am Vereinsvermögen. |
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